Allgemeine Geschäftsbedingungen der Facil GmbH

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Facil GmbH

 

  1. Allgemeines

Die Facil GmbH mit Sitz an der Moosmattstrasse 21, 6005 Luzern ist eine Dienstleistungsfirma für Hauswartung, Reinigung und Grünpflege.
Auftraggeber und Auftragnehmer schliessen unter Berücksichtigung der allgemeinen Geschäftsbedingungen einen rechtsgültigen Vertrag ab. Abweichende Vereinbarungen sind in der Offerte bzw. im Vertrag schriftlich festzuhalten.

 

  1. Vertragsabschluss

Wird eine angefragte Offerte erstellt, ist sie während der darin genannten Frist verbindlich. Ein Vertrag kommt zustande, wenn eine Auftragsbestätigung mündlich, schriftlich oder elektronisch beim Auftragnehmer eingegangen ist und sich die beiden Parteien über die Auftragsdetails geeinigt haben.
Die Abrechnung kann je nach Auftragsart und Kundenwunsch nach Stundensatz oder Pauschalpreis erfolgen. Erfolgt sie nach Stunden, wird auf die Viertelstunde genau gerundet. Mindesteinsatzdauer ist eine Stunde.

 

  1. Auftragsausführung

Die Auftragsausführung ist an den vereinbarten Ort gebunden. Der Auftraggeber gewährleistet insbesondere bei Reinigungsarbeiten Strom- und Wasseranschluss. Der Ausführungszeitraum wird von beiden Parteien im Voraus bestimmt und kann nur bei grosser Dringlichkeit geändert werden. Für die Auswahl des ausführenden Personals ist der Auftragnehmer zuständig. Bei einem unangekündigten, unvorhersehbaren Mehraufwand wie beispielsweise extreme Verschmutzung, Möblierung, abweichende Räumlichkeiten oder ähnliches, darf die zusätzliche Zeit in Rechnung gestellt werden. Die Kosten für Entsorgungen, Verbrauchsmaterial etc. werden 1:1 verrechnet. Für den dazugehörigen Zeitaufwand gilt der Stundensatz der Reinigung.

 

  1. Pflichten des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftrag vertragsgemäss auszuführen und ist für die dafür erforderlichen Massnahmen zuständig. Er haftet zudem für Schäden, welche in direktem Zusammenhang mit der Auftragsausführung stehen. Wird die Auftragsausführung durch Störungen oder Gefahren massiv erschwert, darf der Auftragnehmer die Arbeitsausführung unterbrechen und nimmt in diesem Fall umgehend mit dem Auftraggeber Kontakt auf. Ist für die Auftragsausführung eine Schlüsselübergabe notwendig, wird dies mit einer Schlüsselquittung bestätigt.

 

  1. Pflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die relevanten Informationen und Voraussetzungen 48 Stunden vor der Auftragsausführung zur Verfügung zu stellen. Entdeckte Mängel oder Schäden können innert 72 Stunden nach Auftragsende geltend gemacht werden.

 

  1. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungsstellung kann elektronisch oder per Post erfolgen. Die Zahlungsfrist beträgt 30 Tage nach Rechnungsdatum. Der Rechnungssteller behält sich bei Zahlungsverzug eine Mahngebühr von 5% vor. Nach Zustellung einer Zahlungserinnerung verkürzt sich die Zahlungsfrist auf 10 Tage. Bei Nichtbezahlen trotz wiederholter Zahlungserinnerung behält sich die Facil GmbH ein Betreibungsverfahren vor. Die vereinbarten Preise sind exklusive Mehrwertsteuer zu verstehen.

 

  1. Kündigung

Eine Auftragskündigung kann durch den Auftraggeber innert der in der Offerte bzw. im Vertrag genannten Fristen elektronisch oder brieflich erfolgen. Bei einmaligen Einsätzen beträgt die Kündigungsfrist 7 Tage, bei regelmässigen Einsätzen 90 Tage vor der Ausführung. Wird die Kündigungsfrist nicht eingehalten, darf der Auftragnehmer 30% des Auftragsvolumens bis zum nächstmöglichen Kündigungstermin in Rechnung stellen.

 

  1. Verschwiegenheitserklärung

Der Auftragnehmer und seine Mitarbeitenden sind zur Verschwiegenheit über die Angelegenheiten und Objekte des Auftraggebers verpflichtet. Dies gilt auch nach Beendigung des Auftrags- oder Arbeitsverhältnisses.

 

  1. Änderungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Facil GmbH behält sich vor, die allgemeinen Geschäftsbedingungen anzupassen. Die aktuelle Version ist gültig ab dem 23.03.2024.

 

  1. Gerichtsstand

Gerichtsstand im Falle von Streitigkeiten ist beim ordentlichen Gericht in 6000 Luzern.

 

Luzern, 23.03.2024